Förderung durch die BAFA "erneuerbare Energien": Antragsformulare
Abgrenzung der Fördertatbestände bei der KfW und beim BAFA:
Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA oder bei der KfW im Rahmen dieses Programms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m² beträgt. Die KfW fördert Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m².
Die Wahl zwischen der Luftwärmepumpe und der Gasbrennwerttherme mit Solarpanel ist gefallen. Wir haben eine Pro/Kontra Liste gemacht und uns für die Gasbrennwerttherme entschieden:
Laminat hat bei Fußbodenheizung den Vorteil, dass es deutlich dünner ist und damit auch mehr Wärme durchlässt, als Echtholzparkett, dass eine gute Dämmwirkung hat. Ich denke, wir entscheiden uns für "HDM Elesgo Wellnessfloor".
http://www.stiftung-warentest.de/online/haus_garten/test/1254406/1254406/1258325/1256873.html
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