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04.04.07

Der Notarvertrag - ein paar Definitionen

Auflassung:

  • bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile notariell zu erklärende dingliche Einigung (siehe Form) des Veräußerers und des Erwerbers über die Übereignung von Grundstücken

  • öffentliche Beurkundung ist zum Nachweis der Auflassung gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich, damit dieses die Eintragung ins Grundbuch vornehmen kann

Grundpfandrechte:

  • bilden die Grundlage zur Kreditsicherung durch Immobilien

  • zu ihnen zählen die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld

  • Grundpfandrechte sind dingliche Verwertungsrechte; der Gläubiger kann bestimmte Geldsummen notfalls im Wege der Zwangsversteigerung aus dem Grundstück zurückerhalten, wobei die Inhaber von Grundpfandrechten eine bevorzugte Stellung haben.